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  • · Nachricht · Mietwagen

    LG Stuttgart und AG Stuttgart auf Schwacke-Kurs

    | Das LG Stuttgart entscheidet bezüglich der Erstattung von Mietwagenkosten auf Basis des Schwacke-Mietpreisspiegels, weil die Dreistelligkeit der Postleitzahlen für die örtliche Einordnung zuverlässiger ist. Bei Anmietung eines klassenkleineren Fahrzeugs wird kein Abzug für Eigenersparnis vorgenommen. |

     

    Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts hat der aus abgetretenem Recht klagende Autovermieter durch die Zusammenfassung mehrerer Fälle gegen denselben in Stuttgart ansässigen Versicherer erreicht (LG Stuttgart, Urteil vom 12.02.2019, Az. 21 O 283/18, Abruf-Nr. 208810, eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter e.V., Berlin).

     

    Auch das AG Stuttgart ist derzeit recht zuverlässig auf Schwacke-Kurs (AG Stuttgart, Urteil vom 11.04.2019, Az. 42 C 297/19, Abruf-Nr. 208811, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Übersicht „Grundlage der Erstattung von Mietwagenkosten bei Unfallschäden an den deutschen Zivilgerichten“ → Abruf-Nr. 43081477
    Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 6 | ID 45913902