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  • 01.07.2013 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Mietwagen auf dem Lande auch bei 11 km täglich

    | Wohnt der Geschädigte auf dem Land in einem Ort ohne einen dort ansässigen Taxiunternehmer, darf er auch dann einen Mietwagen nehmen, wenn er damit nur 11 km am Tag fährt. Es ist unzumutbar, die täglichen Einkäufe vom Supermarkt zur dortigen Bushaltestelle und von der heimischen Bushaltestelle nach Hause zu tragen. Denn Sinn der Nutzung eines Autos ist die jederzeitige Mobilität ohne erhebliche Wartezeiten (AG Minden, Urteil vom 11.12.2012, Az. 22 C 367/12; Abruf-Nr. 131908 ). |