· Fachbeitrag · Mietwagen
Mietwagen für 189 Euro am Tag für verunfallten Fahrschulwagen
| Einer Fahrschule ist es nicht zuzumuten, nach dem unfallbedingten Ausfall eines Fahrschulwagens die darauf geplanten Fahrstunden zu verschieben. Sie darf daher ein Ersatzfahrzeug für rund 189 Euro am Tag anmieten, urteilte das AG Wangen. |
Der mit einer Verschiebung verbundene Imageschaden bei den enttäuschten Fahrschülern und bei der potenziellen Kundschaft sei - so das AG - ein Aspekt, der bei der Beurteilung der schadenrechtlichen Erforderlichkeit hohes Gewicht habe. Dass die Mietwagenkosten gegebenenfalls höher seien als der mit dem Mietfahrschulwagen erwirtschaftete Gewinn (Mietkosten von 2.265 Euro bei einem Umsatz von überschlägig 2.500 Euro), müsse dahinter zurücktreten (AG Wangen, Urteil vom 8.5.2014, Az. 4 C 106/14; Abruf-Nr. 141736; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).
PRAXISHINWEIS | Dass Mietfahrschulwagen nicht in den gängigen Listen geführt werden, liegt auf der Hand. |
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