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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Mietwagen für Kleingewerbetreibenden mit geringem Gewinn

    | Ist bei einem Kleingewerbetreibenden der täglich erwirtschaftete Gewinn niedriger als die Mietwagenkosten, darf er zur Aufrechterhaltung seines Betriebs trotzdem einen Mietwagen nehmen, wenn sein Firmenfahrzeug bei einem Unfall beschädigt worden ist (LG Gera, Urteil vom 22.3.2013 Az. 1 S 284/11 ; Abruf-Nr. 131906 ). |

     

    Das LG Gera liegt auf der Linie mit der BGH-Rechtsprechung. Es muss eine Gesamtschau angestellt werden, welche Nachteile dem Geschädigten insgesamt entstünden, wenn er seine Kunden nicht bedient. Isoliert die Mietwagenkosten anzusehen und darauf zu verweisen, dass ein Anspruch auf Erstattung des entgangenen Gewinns für den Schädiger günstiger gewesen wäre, trifft nicht den Kern. Denn durch Unzuverlässigkeit kann man auch Kunden verlieren.

     

    PRAXISHINWEIS | Diese Rechtsprechung ist vor allem rund um Miettaxen relevant, trifft aber auch auf viele andere Kleinunternehmer zu.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 5 | ID 40072310