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  • 20.05.2020 · Nachricht · Mietwagen

    Mietwagen weniger als 20 km/Tag, aber Notfallvorsorge

    | Muss der Geschädigte seine erkrankte Ehefrau nicht planbar, aber immer wieder mal zur Klinik bringen, kommt es nicht darauf an, dass er den Mietwagen am Ende nicht 20 km/Tag genutzt hat. Denn er weiß vorher nicht, wie oft die Fahrten notwendig werden. Wenn sie aber anfallen, bedarf es einer Flexibilität, die es mit Bus oder Taxi nicht gibt (AG Altenkirchen, Urteil vom 26.03.2020, Az. 71 C 338/19, Abruf-Nr. 215689 , eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter BAV, Berlin). |