· Fachbeitrag · Mietwagen
Mietwagen wird beschädigt zurückgegeben
| Wenn der Mieter eines Mietwagens diesen mit einem Schaden zurückgibt, ist die Frage von dessen Haftung für den Schaden vor allem von der Beweissituation abhängig. Zwei Urteile aus Köln und Leipzig zeigen, wie wichtig eine sorgfältige Rücknahme des Fahrzeugs ist. In beiden Fällen nämlich hatte der Mieter den Wagen beim Vermieter wieder abgestellt, und erst später wurde der Schaden entdeckt. |
Klassische Streitsituation bei beschädigtem Mietwagen
Typischer Streitfall ist, dass sich der Mieter zunächst auf den Standpunkt stellt, der Schaden sei erst nach der Rückgabe des Wagens und nicht während der Mietzeit entstanden.
Steht fest, dass der Schaden schon während der Mietzeit entstanden ist, folgt die nächste Auseinandersetzung: Der Mieter argumentiert, er habe mit dem Fahrzeug keine Situation gehabt, bei der der Schaden entstanden sei. So müsse also der große Unbekannte gegen den Wagen gestoßen sein, als er abgestellt war. Manchmal gibt der Mieter den Schaden auch aktiv an, zieht sich dann aber auch auf den großen Unbekannten zurück.
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