· Fachbeitrag · Mietwagen
Mietwagenpreisvorgaben: Dichtung und Wahrheit
| Immer schon wurde der Verdacht geäußert und immer wieder belegen Dokumente, dass die Preisvorgaben der Versicherer für Mietwagen nur angeblich auf den Kosten beruhen, die der Versicherer bei einer Mietwagenvermittlung durch ihn hätte. Ein Leser schildert UE dazu folgenden Fall: |
Versicherer-Vorgabe: 45 Euro inkl. aller Nebenleistungen
Ein Kunde braucht für eine Eintages-Unfallreparatur einen Mietwagen. Der Versicherer schreibt an die Werkstatt: „Mietwagenkosten werden bis maximal 45 Euro brutto pro Tag inkl. aller Nebenleistungen übernommen. Auf Wunsch vermitteln wir gerne einen Mietwagen zu diesen Konditionen inkl. Zustellung. Bitte beachten Sie, dass höhere Kosten zulasten Ihres Kunden gehen.“
Tatsächlich kostet das vom Versicherer vermittelte Fahrzeug 103,76 Euro
Daraufhin wurde der Versicherer um Vermittlung eines solchen Fahrzeugs gebeten. Der Kunde bat um eine Rechnungskopie und staunte: Der Grundpreis für das Fahrzeug belief sich auf 47,04 Euro. Die Kosten für Zustellung und Abholung auf 56,72 Euro. Das sind in Summe 103,76 Euro. Da muss man jedoch der Redlichkeit halber sagen, dass die Zustell- und Abholkosten deshalb so sehr durchschlagen, weil sie sich nicht ‒ wie häufig ‒ auf mehrere Tage verteilen.
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