· Fachbeitrag · Mietwagen
Notdienstzuschlag für Mietwagen nach Dienstschluss
| Wird ein Mietwagen zur sofortigen Herstellung der Mobilität außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (hier konkret nach 21.30 Uhr) vermietet, ist ein Notdienstaufschlag von pauschal 60 Euro erstattungsfähig (AG Bad Neuenahr, Urteil vom 23.4.2012, Az. 31 C 605/11 ; Abruf-Nr. 121611 ). |
PRAXISHINWEIS | Mit dem Textbaustein 317 können Sie dem Versicherer klarmachen, dass ein Notdienstzuschlag berechnet wurde und dass dieser von ihm zu erstatten ist. |
Weiterführender Hinweis
- Textbaustein 317: Mietwagen: Notdienstzuschlag für Anmietung nach Dienstschluss
Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 3 | ID 33902010