· Fachbeitrag · Mietwagen
OLG Jena: Keine Gruppenabstufung wegen Alters des Fahrzeugs
| Nur weil das beschädigte Fahrzeug bereits viele Jahre alt ist, wird es nicht als gruppenkleiner angesehen. Urteile von Amts- und Landgerichten dazu hat UE schon reichlich veröffentlicht. Nun hat sich - soweit ersichtlich - erstmals ein Obergericht, das OLG Jena, in diesem Sinne geäußert. |
Hintergrund | Der Geschädigte darf gruppengleich anmieten. Dann muss er sich eine Eigenersparnis anrechnen lassen, weil sein Fahrzeug während der Mietwagennutzung nicht verschleißt. Die Eigenersparnis setzen die Gerichte unterschiedlich und zumeist irgendwo zwischen drei und zehn Prozent des Mietwagenpreises an. Mietet der Geschädigte eine Gruppe kleiner an, ist damit nach Auffassung der meisten Gerichte der Eigenersparnisabzug erledigt.
Versicherer behaupten oft, bei alten Fahrzeugen jenseits von zehn Jahren dürfe der Geschädigte nur einen um zwei bis drei Klassen kleineren Mietwagen nehmen, weil sein beschädigtes Fahrzeug nur noch wenig wert und nicht wie ein modernes Fahrzeug nutzbar sei. Das macht das OLG nicht mit (OLG Jena, Urteil vom 5.4.2016, Az. 5 U 855/14, Abruf-Nr. 185851).
Weiterführender Hinweis
- Textbaustein 248: Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km Mietwagennutzung → Abruf-Nr. 34887850