· Nachricht · Mietwagen
Reparatur fertig während beruflicher Abwesenheit
| Endet die Reparatur zu einem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte beruflich abwesend ist, ist das dem Risikobereich des Schädigers zuzuordnen. Deshalb sind auch nach Reparaturende entstehende Mietwagenkosten vom Schädiger zu erstatten, entschied das AG Andernach. |
Der Geschädigte hat das Fahrzeug erst drei Tage nach Reparaturende abgeholt, weil er aus beruflichen Gründen in erheblicher Entfernung beruflich zu tun hatte. Der Versicherer meinte, er müsse die Mietwagenkosten nur bis zum Tag des Reparaturendes erstatten. Das fertige Fahrzeug nicht sofort abzuholen, sei ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Das Gericht hielt es jedoch für unzumutbar, dass der Geschädigte seinen externen Aufenthalt unterbricht. Hätte er es getan, um den Mietwagen abzugeben und sein Fahrzeug zu übernehmen, wären dadurch auch Kosten entstanden, die der Versicherer zu erstatten hätte (AG Andernach, Urteil vom 22.12.2017, Az. 62 C 590/16, Abruf-Nr. 199786
PRAXISHINWEIS | Über das Urteil hinaus wäre es bei einer Urlaubsabwesenheit nicht anders. Sowohl die Kosten als auch der Zeitaufwand für den Umtausch spielen bei der Abwägung eine Rolle. |
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