· Fachbeitrag · Mietwagen
Reparaturende am Freitag - aber Kunde nicht erreichbar
| Holt der Geschädigte sein Auto erst am Montag ab, obwohl es am Freitag davor fertig repariert war, kann er die Mietwagenkosten für das Wochenende jedenfalls dann nicht erstattet verlangen, wenn er am Freitag nur „telefonisch nicht erreichbar“ war. Kann er nämlich mit der Fertigstellung am Freitag ankündigungsgemäß rechnen, muss er sich erreichbar halten, entschied das AG Essen. |
Beachten Sie | Das Urteil ist nachvollziehbar. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass es nicht von den Versicherern auf alle „Erst am Montag“-Fälle ausgedehnt wird. Wenn der Geschädigte zum Beispiel eine Reise, die über das Wochenende ging, schon länger geplant hatte, ist das ein ganz anderer Fall als der vor dem AG Essen (Urteil vom 17.9.2012, Az. 135 C 45/12; Abruf-Nr. 123194).