· Fachbeitrag · Mietwagen
Selbstfahrermietfahrzeug oder Selbstfahrervermietfahrzeug?
| Wir schreiben Anfang April, und vielleicht sucht der geneigte Leser in dieser Ausgabe von UE Unfallregulierung effektiv den Aprilscherz. Nein, dies hier ist er nicht (und wir haben gar keinen eingebaut). Allen Ernstes meint ein Versicherer, ein neues Argument in der Zulassungsfrage für Mietwagen gefunden zu haben, was zu folgender Leserfrage führte. |
Frage: In einer Schadensache schreibt die AllSecur wörtlich: „Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den eingereichten Fahrzeugschein. Demnach handelt es sich um ein Selbstfahrermietfahrzeug (Werkstattersatzwagen, Servicefahrzeug, Vorführwagen) und nicht um ein SelbstfahrerVERmietfahrzeug (Mietwagen). Wir bleiben deshalb bei unserer Abrechnung als Werkstattersatzwagen. Mit freundlichen Grüßen, Ihre AllSecur“. Ist der Eintrag in der ZB I tatsächlich problematisch?
Antwort: Nein. Das ist wieder einer von den Vorgängen, die man kaum glauben kann. Danke, dass Sie uns das Schreiben in Kopie überlassen haben. Ein Blick in die Fahrzeugzulassungsverordnung hilft.
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