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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Technischer Gutachter ist ungeeignet für Mietwagenkosten

    | Die Berufungskammer des LG Bonn hält einen für „Straßenverkehrsunfälle und Kfz-Schäden einschließlich deren Bewertung“ öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als technischen Sachverständigen generell für ungeeignet, die Höhe der üblichen Mietwagenkosten zu ermitteln. Das Gericht müsse einen Sachverständigen aussuchen, in dessen Fachgebiet die Beweisfrage fällt (§ 464 ZPO). |

     

    Wichtig | Die Berufungskammer prüft gar nicht, ob sie das Gutachten für richtig oder für falsch hält. Sie verwirft es aus prozessrechtlichen Gründen (LG Bonn, Urteil vom 17.10.2012, Az. 5 S 70/12; Abruf-Nr. 130131).

     

    PRAXISHINWEIS | Diese Frage ist schon oft aufgeworfen worden. Denn bei der Ermittlung der üblichen Mietwagenkosten handelt es sich um eine kaufmännisch-statistische Fragestellung, bei der sehr viele Parameter (Vorausbuchung oder ad-hoc-Buchung, Vorauszahlung, Kaution, Haftungsbegrenzungen, Selbstbeteiligung, Freikilometer, Anmietort etc.) zu berücksichtigen sind. Das LG Bonn hat diese Frage sehr deutlich beantwortet.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 5 | ID 37520810