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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Vater Halter, Tochter Mieterin: Haftet der Vater?

    | In der Ausgabe 10/2015 hat UE über ein Urteil berichtet, wonach Ehegatten Verträge des täglichen Lebens nach § 1357 BGB gegenseitig zugerechnet werden. Ist also der eine Ehegatte Halter und der andere der Mieter oder der Auftraggeber der Reparatur, ist das völlig unproblematisch bei der Schadenabwicklung. Nun fragt eine UE-Leserin, wie das denn bei einer Eltern-Kinder-Konstellationen sei. |

     

    Frage: Wir haben folgenden Fall, der öfters vorkommt:

    • Die Tochter nutzt regelmäßig ein Auto des Vaters.