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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Versicherer will Mietvertrag sehen, wir haben aber keinen

    | Rund um die Mietwagenkosten wird mit harten Bandagen gekämpft. Da gibt es kein Argument, was nicht bemüht wird, um die Mietwagenkosten nicht erstatten zu müssen. Ein Versicherer behauptet nun, nicht zahlen zu müssen, wenn die Werkstatt keinen Mietvertrag vorlegen könne. Stimmt das?, möchte ein UE-Leser wissen. Die Antwort lautet: „Nein“. |

     

    Frage: Einem guten Kunden haben wir nach dem Unfall einen Mietwagen mitgegeben. Da gerade viel zu tun war, haben wir keinen Mietvertrag geschrieben. Nun will der gegnerische Versicherer eine Kopie des Vertrags und meint: Wo es keinen Mietvertrag gebe, könne auch nichts berechnet werden. Daher müsse der Versicherer auch nichts erstatten. Ist das richtig?

     

    Antwort: Das ist Unsinn. Ein Mietvertrag ist formfrei. Sie können ihn schriftlich abschließen, aber auch mündlich. Sie können ihn sogar wortlos durch schlüssiges Handeln abschließen. Die Auslegung ergibt also: Mietvertag vorhanden. Das gilt erst recht, wenn - ggf. später - eine Sicherungsabtretung unterzeichnet wurde (LG Leipzig, Urteil vom 1.4.2015, Az. 08 S 281/14, Abruf-Nr. 144632 )