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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Zulassung des Ersatzfahrzeugs am Tag vor Mietwagenrückgabe

    | Wenn bei einer Mietdauer von 17 Tagen die Frage im Raum steht, ob der Geschädigte den neuen Wagen einen Tag früher hätte übernehmen können, ist das eine so unwesentliche Überschreitung, dass das Gericht der Frage nicht nachgehen muss, entschied das LG Düsseldorf (Urteil vom 9.6.2010, Az: 21 S 334/10; Abruf-Nr. 112432 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | In der täglichen Regulierungspraxis wird regelmäßig auf das Zulassungsdatum als Ende der Anmietnotwendigkeit abgestellt. Im Einzelfall ist das aber zu einfach. Denn wenn an dem ersatzweise gekauften Auto zum Beispiel noch Arbeiten durchgeführt werden müssen, macht es keinen Unterschied, ob diese Arbeiten vor oder nach der Zulassung erledigt werden. Ob das Fahrzeug also in zugelassenem oder in nicht zugelassenen Zustand auslieferungsfertig gemacht wird, hat auf den Zeitablauf keinen Einfluss. Bei einer erst an einem Samstag möglichen Auslieferung muss das Fahrzeug sogar am Vortag zugelassen werden, um eine weitere Verzögerung bis Montag zu vermeiden. Im Einzelfall kommt es also auf die Argumentation an.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 5 | ID 28269210