· Fachbeitrag · Mietwagen
Zunächst nicht erkannt, dass das Fahrzeug verkehrsunsicher ist
| Wenn der Geschädigte zunächst nicht erkennt, dass sein Fahrzeug durch den Unfall verkehrsunsicher ist und damit weiterfährt, hindert das nicht den Anspruch auf einen Mietwagen bis zur baldigen Reparatur, wenn er vom Schadengutachter auf die Verkehrsunsicherheit aufmerksam gemacht wird (AG Schwabach, Urteil vom 09.11.2016, Az. 2 C 671/16, Abruf-Nr. 189809 , eingesandt von Rechtsanwältin Daniela Mielchen, Hamburg). |
Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 5 | ID 44377650