· Fachbeitrag · Mietwagen/Ausfallschaden
Corona-Krise: 20 km pro Tag beim Mietwagen und der Nutzungswille für die Ausfallentschädigung
| Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, haben Menschen vieles, was sie sonst so tun, unterlassen. Die Ausgangsbeschränkungen kamen hinzu. Deshalb wird (Mietwagen) oder würde (Nutzungsausfallentschädigung) weniger gefahren. Das führt zu Rechtsfragen, die der folgende Beitrag beantwortet. |
Der Mietwagen und die 20 km pro Tag
Mancher Mietwagen, der das verunfallte Fahrzeug ersetzt, wurde oder wird jetzt weniger als 20 km pro Tag genutzt. Das wird bei Versicherern den Reflex auslösen, die Erstattung der Mietwagenkosten abzulehnen.
Ganz klar ist: Es kommt für den Geschädigten zunächst auf seine Bedarfsprognose zum Zeitpunkt der Anmietung an. Wenn die Heftigkeit der Corona-bedingten Einschränkungen da noch gar nicht abzusehen war, hat der Geschädigte mit der Anmietung ohnehin keinen Fehler gemacht.
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