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  • 06.03.2014 · Fachbeitrag · Mietwagenkosten

    Anspruch auf Mietwagen auch, wenn Schmerzensgeld fließt

    | Hat der generische Haftpflichtversicherer vorgerichtlich eine (zu niedrige) Zahlung auf die Mietwagenkosten geleistet, hat er damit die grundsätzliche Berechtigung des Geschädigten anerkannt, einen Mietwagen zu nehmen. Er kann dann – so das AG Berlin-Mitte – im Prozess um die restlichen Mietwagenkosten nicht mehr einwenden, der Geschädigte habe wegen seiner Verletzungen, derentwegen er Schmerzensgeld und Verdienstausfallschaden verlangt, keinen Anspruch auf einen Mietwagen gehabt. |