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  • 29.09.2021 · Nachricht · Mietwagenkosten

    Beispiel einer Not- und Eilsituation bei Fahrzeuganmietung

    | Nimmt der Geschädigte in einer Eilsituation einen Mietwagen, ist ihm ein vorheriger Preisvergleich nicht zuzumuten. Der Versicherer muss dann ohne Rückgriff auf die umstrittenen Listen die entstandenen Mietwagenkosten vollständig erstatten, so das AG Hohenstein-Ernstthal. |