· Fachbeitrag · Mietwagenkosten
Mietwagen nicht als Mietwagen zugelassen: Versicherer startet mit Regress gegen Autohaus
| Ein Versicherer startet mit Regressen gegen vermietende Autohäuser, weil der Mietwagen kein Mietwagen war. Es stellt sich die Frage: Sind die Regressüberlegungen der Versicherer erfolgversprechend? UE meint nein und liefert dafür die entsprechenden Argumente. |
Die Vermietung von Mietwagen ohne „Mietwagenstatus“
Dass die Vermietung von Fahrzeugen, deren Nutzung als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer, wie es im Amtsdeutsch heißt, der Zulassungsstelle nicht angezeigt wurde, gegen diverse rechtliche Regeln verstößt, ist ein alter Hut. Sowohl zulassungsrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich ist das ein Spiel mit dem Feuer. Davor hat UE dutzendfach gewarnt.
Die Warnungen fallen aber auf keinen allzu fruchtbaren Boden, weil die Versicherer die Kosten schadenrechtlich regelmäßig spätestens nach Verurteilung durch das Gericht erstatten müssen. „Läuft doch“, ist folglich die weit verbreitete Haltung in den Autohäusern. Und bis jetzt ist ja noch nichts passiert.
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