· Fachbeitrag · Mietwagen/Nutzungsausfall
Beweispflicht für Kosteneinsparung durch Notreparatur
| Behauptet der Versicherer im Rechtsstreit um die Mietwagenkosten, mit einer Notreparatur wäre es möglich gewesen, das Fahrzeug zunächst fahrfähig und verkehrssicher zu machen, wodurch einige Tage der Mietwagennutzung eingespart worden wären, muss sie im Einzelnen vortragen und beweisen, was eine Notreparatur gekostet hätte und welche Ersparnis sich ergeben hätte. Der allgemeine Hinweis auf die Möglichkeit einer Notreparatur genügt nicht (AG Sangerhausen, Urteil vom 11.7.2012, Az. 1 C 397/11 ; Abruf-Nr. 122221 ). |
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 6 | ID 34693910