· Fachbeitrag · Mietwagen/Nutzungsausfall
Mietwagen bzw. Nutzungsausfall bei vorhandenem Zweitwagen
| Hat der Geschädigte einen Zweitwagen zur ständigen Verfügung, hat er nach Ansicht des AG Düsseldorf keinen Anspruch auf einen Mietwagen. |
Die Entscheidung des AG Düsseldorf ist nachvollziehbar, denn auf den Einwand des Versicherers hinsichtlich des frei verfügbaren Zweitwagens hatte der Kläger nicht reagiert. Entweder, weil er tatsächlich einen Zweitwagen hatte oder weil im Prozess versäumt wurde, den Einwand des Versicherers zu entkräften (Urteil vom 3.3.2011, Az: 2 O 624/09).
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 2 | ID 30450550