Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mietwagen/Nutzungsausfall

    Mietwagen bzw. Nutzungsausfall bei vorhandenem Zweitwagen

    | Hat der Geschädigte einen Zweitwagen zur ständigen Verfügung, hat er nach Ansicht des AG Düsseldorf keinen Anspruch auf einen Mietwagen. |

     

    Die Entscheidung des AG Düsseldorf ist nachvollziehbar, denn auf den Einwand des Versicherers hinsichtlich des frei verfügbaren Zweitwagens hatte der Kläger nicht reagiert. Entweder, weil er tatsächlich einen Zweitwagen hatte oder weil im Prozess versäumt wurde, den Einwand des Versicherers zu entkräften (Urteil vom 3.3.2011, Az: 2 O 624/09).

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Dass ein Zweitwagen vorhanden ist, können Versicherer offenbar „auf Knopfdruck“ recherchieren. Der Geschädigte muss dann vortragen und beweisen, dass ihm dieser Zweitwagen nicht zur Verfügung steht, weil er der Ehefrau, den Kindern oder wem auch immer zur ständigen Nutzung zugeordnet ist.
    • Spätestens, wenn der Versicherer mit dem „Zweitwageneinwand“ kommt, sollte der Geschädigte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn einige Versicherer haben die Axt beim Mietwagenanspruch angesetzt. Sehen Sie grundlegend dazu den Beitrag in UE 6/2010, Seite 6 sowie die Beiträge in UE 8/2010, Seite 3, UE 11/2010, Seite 2, UE 4/2011, Seite 2 und UE 6/2011, Seite 5.
     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 2 | ID 30450550