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  • · Fachbeitrag · Nutzungsausfall/Mietwagen

    Die Reparaturdauer ist nur ein Ausschnitt der Ausfalldauer

    | Die schadenrechtlich relevante Ausfalldauer, die für den Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten oder Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung maßgeblich ist, ist nicht auf die reine Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer beschränkt. Die Wartezeit auf das Gutachten und eine kurze Überlegungsfrist sind hinzuzusetzen. Das haben jüngst erst wieder vier Amtsgerichte entschieden. |

     

    Diese vier Amtsgerichte sind: