09.12.2014 · IWW-Abrufnummer 143431
Amtsgericht Köln: Urteil vom 03.04.2013 – 523 Ds 77/13
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Amtsgericht Köln
523 Ds 77/13
Tenor:
Der Angeklagte wird wegen versuchten Betruges kostenpflichtig verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € bleibt vorbehalten.
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
Richter am Amtsgericht