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  • 09.12.2014 · IWW-Abrufnummer 143431

    Amtsgericht Köln: Urteil vom 03.04.2013 – 523 Ds 77/13

    Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


    Amtsgericht Köln

    523 Ds 77/13

    Tenor:

    Der Angeklagte wird wegen versuchten Betruges kostenpflichtig verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € bleibt vorbehalten.

    Gründe

    (abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

    Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

    Richter am Amtsgericht

    RechtsgebietStGBVorschriften§§ 263, 22,23 StGB