· Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze
130 Prozent mit Gebrauchtteilen möglich
| Eine Reparatur im Rahmen der 130-Prozent-Grenze ist auch mittels Verwendung gebrauchter Ersatzteile machbar. Voraussetzung ist, dass die Reparatur zu einem sach- und fachgerechten Ergebnis führt. Eine Reparatur mit Neuteilen ist nicht zwingend erforderlich für eine solche Sach- und Fachgerechtigkeit. Das hat das LG Stuttgart entschieden. |
Im Urteilsfall hatte der Geschädigte den Gutachter gebeten, bereits mit einigen Gebrauchtteilen zu kalkulieren. So endete die Reparaturkostenprognose unter der 130-Prozent-Grenze. Mit Neuteilen wären es etwa 160 Prozent vom WBW gewesen (LG Stuttgart, Urteil vom 18.7.2012, Az. 5 S 230/11; Abruf-Nr. 122256; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).
AG Stuttgart: Neuteile in Gutachten und bei Reparatur
Das AG Stuttgart war der Auffassung, weder dürfe mit Gebrauchtteilen kalkuliert noch mit ihnen repariert werden. Deshalb seien die Kosten relevant, die mit der ausschließlichen Verwendung von Neuteilen entstanden wären.
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