· Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze
130-Prozent-Reparatur bei werkstatteigenem Fahrzeug
| Auch ein der Werkstatt selbst gehörendes Fahrzeug kann im Rahmen der 130-Prozent-Grenze repariert werden, wenn die geschädigte Werkstatt es anschließend behält (OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5.2013, Az. 4 U 324/11; Abruf-Nr. 132551 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 1 | ID 42255287