07.01.2021 · Nachricht · 130-Prozent-Grenze
Mit Gebrauchtteilen unter die 130 Prozent gerettet
| Der Versicherer muss die Reparaturkosten erstatten, wenn diese beim Haftpflichtschaden mit Neuteilen kalkuliert über, aber durch die Verwendung von Gebrauchtteilen unter der 130-Prozent-Grenze liegen. Das hat das LG Frankfurt/Oder entschieden. |
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