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  • · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze

    Reparatur mit Originalersatzteilen oder nicht?

    | Sind im Schadengutachten Originalersatzteile vorgesehen, werden dann aber bei der Reparatur günstigere Alternativersatzteile verbaut, liegt keine dem Schadengutachten entsprechende fachgerechte Reparatur vor. Der 130-Prozent-Anspruch scheitert daran nach Ansicht des Kammergerichts. |

     

    Diese Frage stand schon oft im Raum: Genügen für eine 130-Prozent-Reparatur die billigeren Nachbauteile? Das Kammergericht (Traditionsname für das OLG Berlin) sagt jedenfalls dann nein, wenn im Schadengutachten Originalteile vorgesehen waren (Kammergericht, Urteil vom 14.12.2017, Az. 22 U 241/13, Abruf-Nr. 199343).

     

    Daraus folgt die Anschlussüberlegung: Kann der Gutachter von vornherein mit alternativen Ersatzteilen kalkulieren? UE meint, es kommt darauf an.