· Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze
Reparatur mit Originalersatzteilen oder nicht?
| Sind im Schadengutachten Originalersatzteile vorgesehen, werden dann aber bei der Reparatur günstigere Alternativersatzteile verbaut, liegt keine dem Schadengutachten entsprechende fachgerechte Reparatur vor. Der 130-Prozent-Anspruch scheitert daran nach Ansicht des Kammergerichts. |
Diese Frage stand schon oft im Raum: Genügen für eine 130-Prozent-Reparatur die billigeren Nachbauteile? Das Kammergericht (Traditionsname für das OLG Berlin) sagt jedenfalls dann nein, wenn im Schadengutachten Originalteile vorgesehen waren (Kammergericht, Urteil vom 14.12.2017, Az. 22 U 241/13, Abruf-Nr. 199343).
Daraus folgt die Anschlussüberlegung: Kann der Gutachter von vornherein mit alternativen Ersatzteilen kalkulieren? UE meint, es kommt darauf an.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig