04.11.2014 · Fachbeitrag · Abschleppkosten
Abschleppen durchaus auch bis zur Heimatwerkstatt
| Der Geschädigte darf bei Haftpflichtschäden das unfallbeschädigte Fahrzeug auch bis zur Heimatwerkstatt abschleppen lassen, wenn durch die Mehrkosten später erhöhte Abholkosten eingespart werden, entschied das AG München. |
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