28.06.2017 · Nachricht · Abschleppkosten
Abschleppen zur 120 km entfernten Heimatwerkstatt
| Jedenfalls, wenn der Geschädigte bisher seiner Heimatwerkstatt bei allen Wartungen und Reparaturen am Fahrzeug treu war, darf er das bei einem Haftpflichtschaden fahrunfähig gewordene Fahrzeug auf Kosten des Schädigers in seine etwa 120 km entfernte Heimatwerkstatt schleppen lassen. So entschied das AG Rosenheim. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig