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  • 05.09.2017 · Nachricht · Abschleppkosten

    Abschleppen zur 56 km entfernten Heimatwerkstatt

    | Der Geschädigte muss vor Erteilung eines Abschleppauftrags in einer Eilsituation keine Preisvergleiche einholen. Und er verstößt nicht gegen die Schadenminderungspflicht bei einem Haftpflichtschaden, wenn er das Fahrzeug über 56 km vom Unfallort zur Heimatwerkstatt schleppen lässt. So sieht das nun auch das AG Schwandorf. |