05.09.2017 · Nachricht · Abschleppkosten
Abschleppen zur 56 km entfernten Heimatwerkstatt
| Der Geschädigte muss vor Erteilung eines Abschleppauftrags in einer Eilsituation keine Preisvergleiche einholen. Und er verstößt nicht gegen die Schadenminderungspflicht bei einem Haftpflichtschaden, wenn er das Fahrzeug über 56 km vom Unfallort zur Heimatwerkstatt schleppen lässt. So sieht das nun auch das AG Schwandorf. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig