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  • · Nachricht · Abschleppkosten

    Abschleppen zur Heimatwerkstatt erstattungsfähig

    | Der Geschädigte darf sein verunfalltes Fahrzeug auf Kosten des Schädigers zur Reparatur in die Heimatwerkstatt schleppen lassen, entschied das AG Wiesloch. Die Begründung des Gerichts ist allerdings etwas dünn (AG Wiesloch, Urteil vom 07.12.2018, Az. 1 C 48/18, Abruf-Nr. 206388 , eingesandt von Rechtsanwalt Tim Schmidhäußler, Kanzlei Grußeck, Lahr). |

     

    PRAXISTIPP | Erfolgreich sind regelmäßig die klassischen Argumente. So z. B.: Die Rückholung des Unfallfahrzeugs nach der Reparatur am Unfallort wäre auch nicht kostenfrei, und dem Geschädigten ist nicht zuzumuten, ggf. für eventuelle Nachbesserungsarbeiten wieder in die entfernte Werkstatt fahren zu müssen. Weitere Argumente finden Sie in der Checkliste: „Argumente für ein Abschleppen zur weiter entfernten Heimatwerkstatt“ → Abruf-Nr. 44747851.

     

    Weiterführende Hinweise