28.02.2014 · Fachbeitrag · Abschleppkosten
Abschleppkosten nur bis zur nächsten (Marken-)Werkstatt
| Der Geschädigte kann das verunfallte reparaturfähige Fahrzeug nicht auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers 100 km weit nach Hause schleppen lassen. Der Anspruch ist nach Ansicht des AG Nienburg auf die Stecke bis zur nächsten Werkstatt der Marke begrenzt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig