22.01.2025 · Nachricht · Abschleppkosten
Abschleppunternehmer rechnet im Rahmen der PuS ab: Versicherer hat keinen Regressanspruch
| Rechnet der Abschleppunternehmer gegenüber seinem Kunden (dem Geschädigten) Beträge für einen Unfall aus April 2023 im Rahmen der Preis- und Strukturumfrage PuS 2022 des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmer e.V. ab, ist das werkvertraglich in Ordnung. Zu diesem Schluss gelangt das AG Burgwedel. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig