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  • 22.01.2025 · Nachricht · Abschleppkosten

    Abschleppunternehmer rechnet im Rahmen der PuS ab: Versicherer hat keinen Regressanspruch

    | Rechnet der Abschleppunternehmer gegenüber seinem Kunden (dem Geschädigten) Beträge für einen Unfall aus April 2023 im Rahmen der Preis- und Strukturumfrage PuS 2022 des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmer e.V. ab, ist das werkvertraglich in Ordnung. Zu diesem Schluss gelangt das AG Burgwedel. |