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  • 25.11.2013 · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    Noch verkehrssicheres Fahrzeug springt nach Unfall nicht an

    | Springt das nach dem Unfall noch verkehrssichere Fahrzeug nach Erledigung der Formalitäten an der Unfallstelle auf der Autobahn nicht mehr an, darf sich der Geschädigte für das Abschleppen entscheiden. Der eintrittspflichtige Versicherer muss die Kosten dafür übernehmen. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug am anderen Tag ohne zwischenzeitliche Reparatur wieder funktioniert, urteilte das AG Elmshorn. |