· Fachbeitrag · Abschleppkosten
Versicherer-Attacke gegen Abschlepp-PuS 2022: Das ist von den Versicherer-Argumenten zu halten
| Wenn es um die werkvertragliche Einordnung von Abschleppkosten geht, wird oft auf die Preis- und Strukturumfrage (PuS) des Verbandes Bergen und Abschleppen e.V. (VBA) verwiesen. Bis zur Version 2020 war sie das Lieblingskind derjenigen Versicherer, die versuchen, Abschleppunternehmer in Regress zu nehmen, um sich einen Teil der an den Geschädigten gezahlten Abschleppkosten zurückzuholen. Bei den PuS 2022 scheint sich der Wind gedreht zu haben, und ein Versicherer attackiert jetzt die PuS 2022. Alles Schall und Rauch, meint UE und macht Sie mit den Details vertraut. |
Der alte Webfehler der PuS 2020 ist in PuS 2022 beseitigt
Die PuS hatte bis zu ihrer 2020er-Version einen bedeutsamen Webfehler, der aus Sicht der regressaktiven Versicherer ein großer Vorteil war. Sie hatte nämlich nur Durchschnittswerte dargestellt. Da sich ein Durchschnitt per Definition aus niedrigeren und höheren Werten zusammensetzt, fielen damit alle Werte der werkvertraglich maßgeblichen Bandbreite, die oberhalb des Durchschnitts lagen, weg. Und so haben manche Versicherer mit der PuS stets versucht, den Durchschnitt und damit nur die „untere Hälfte“ der Werte zur Obergrenze einer werkvertraglichen Abrechnung zu stilisieren.
Nun ist in der PuS 2022 erstmals die gesamte Bandbreite dargestellt, also auch der oberhalb des Durchschnitts liegende Teil. Jetzt steht z. B. beim Verrechnungssatz für den 11,99 T zGG-Abschleppwagen nicht mehr nur „Durchschnitt 187,17“, sondern „Min-Wert 159, Durchschnitt 187,17, Max-Wert 218,50“.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig