29.09.2016 · Fachbeitrag · Abtretung
Abtretung mit nicht leserlicher Unterschrift unwirksam
| Eine nur aus zwei Haken bestehende völlig unleserliche Unterschrift führt dazu, dass die schriftliche Abtretung ohne Bedeutung ist. Wenn sich aber vor Gericht bei einer Zeugenvernehmung des Geschädigten herausstellt, dass er diese Unterschrift geleistet hat und die Abtretung wollte, ist der Mangel geheilt, entschied das AG Nürnberg. Denn eine Abtretung ist nicht schriftformbedürftig. |
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