· Fachbeitrag · Abtretung
Abtretung verstößt nicht gegen AGB-Recht
| Auch das AG Stuttgart sieht in den üblichen Abtretungsformularen keine unzumutbare Benachteiligung des Geschädigten im Sinne des § 307 BGB , die zur Unwirksamkeit der Abtretung führen würde. Denn Zahlungen des Versicherers müssen auf die Werklohnforderung der Werkstatt/des Sachverständigen angerechnet werden. |
Mit dem AG Stuttgart haben folgende Gerichte so entschieden:
- LG Berlin, Beschluss vom 9.3.2016, Az. 41 S 72/15, Abruf-Nr. 185715
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