· Nachricht · Abtretung
Ehepartner darf Abtretung unterzeichnen
| Unterzeichnet die Ehefrau des Geschädigten die Abtretung, ist das von der gesetzlichen Vertretungsregel unter Eheleuten nach § 1357 BGB gedeckt. Und wenn ein sonstiger Dritter die Abtretung mit dem Zusatz „i. V.“ unterzeichnet, ist auch das in Ordnung; es sei denn, es gibt Anhaltspunkte, dass der Vertretene die Vertretung nicht wollte. So entschied das AG Bonn. |
Das AG Bonn (Urteil vom 07.09.2017, Az. 115 C 66/17, Abruf-Nr. 197490, eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter BAV, Berlin) steht mit seiner Meinung nicht alleine da. Genauso haben bereits entschieden
- das LG Bonn (Urteil vom 19.11.2013, Az. 8 S 311/12, Abruf-Nr. 140721) und
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