Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Anwaltskosten

    Anwalt auf Empfehlung der Werkstatt verstößt nicht gegen RDG

    | Dass der Geschädigte einen Anwalt auf dringende Empfehlung der Werkstatt mit der Unfallschadenregulierung beauftragt, ist kein Grund, an einem wirksamen Anwaltsvertrag zu zweifeln, entschied das AG Frankfurt/Main." |

     

    Erst recht keine Zweifel sind angebracht, wenn der Anwalt dem Geschädigten Kopien der Regulierungskorrespondenz übersendet und ihn damit auf dem Laufenden hält (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.6.2013, Az. 30 C 2487/12 (25), Abruf-Nr. 132170; eingesandt von Rechtsanwalt Frank Ochsendorf, Hamburg).

     

    Beachten Sie | Das Argument des Versicherers ist an Originalität kaum zu überbieten: Er trug ernsthaft vor, die Anwaltsbeauftragung sei eine unzulässige Umgehung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Soll wohl heißen: Die Werkstatt selbst dürfe die Unfälle der Kunden nicht regulieren und weiche von daher unzulässig auf die Anwaltsempfehlung aus. Das Gericht stellte klar: Gerade dadurch werde der Zweck des RDG erreicht, dem Rechtssuchenden einen qualifizierten Berater zur Seite zu stellen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 5 | ID 42230112