· Nachricht · Anwaltskosten
Auch eine Leasinggesellschaft bekommt Anwaltskosten erstattet
| Auch eine Leasinggesellschaft darf trotz klarer Haftungslage zur Schadenregulierung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. So entschieden das AG Darmstadt und das AG Kenzingen. |
- Das AG Darmstadt begründete seine Entscheidung damit, dass die Rechtsprechung zu den einzelnen Schadenpositionen und die Zahl der dazu ergangenen Urteile kaum noch zu überblicken sind und es rund um einzelne Schadenpositionen immer wieder Streit gibt. Es hat sich blitzsauber an der Basisentscheidung des BGH orientiert und darauf abgestellt, ob im Vorfeld der Regulierung zu erwarten ist, dass sie ohne Einwendungen des Versicherers abläuft. Und das ist heute nicht mehr der Fall (AG Darmstadt, Urteil vom 20.04.2017, Az. 316 C 273/16, Abruf-Nr. 194342, eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim).
- Das AG Kenzingen betont den Grundsatz der Waffengleichheit, weil auch der Versicherer über spezialisierte Juristen verfügt (AG Kenzingen, Urteil vom 23.05.2017, Az. 1 C 20/17, Abruf-Nr. 194407, eingesandt von Rechtsanwalt Knut Meyer-Degering, Braunschweig).
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