15.07.2016 · Fachbeitrag · Anwaltskosten
Erstattung der Anwaltskosten auch für Fahrzeugflotte
| Auch für einen unternehmerisch tätigen Geschädigten (hier: Halter einer Fahrzeugflotte) gilt: Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer muss die Anwaltskosten für die Schadenregulierung erstatten. Denn die Vielzahl der zur Schadenhöhe geführten Rechtsstreitigkeiten zeigt, dass anwaltliche Hilfe geboten ist, entschied das AG Magdeburg. |
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