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  • · Fachbeitrag · Anwaltskosten

    Halter einer Fahrzeugflotte darf Anwalt in Anspruch nehmen

    | Das AG Karlsruhe vertritt in Übereinstimmung mit nahezu allen Instanzgerichten die Auffassung, dass auch einer Firma, die eine große Fahrzeugflotte unterhält, anwaltliche Unterstützung auf Kosten des Schädigers zusteht. |

     

    Um diese Frage wird immer wieder prozessiert (zuletzt AG Karlsruhe, Urteil vom 4.10.2013, Az. 1 C 134/13; Abruf-Nr. 133309; eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim). Dabei geht es den Versicherern, die diese Streitigkeiten anzetteln, zwar auch um die Anwaltskosten als solche, aber sicher auch um das, was der Anwalt alles weiß und ohne dessen Hilfe vielleicht unterginge. Die „Problemzonen“ in dieser Frage sind - soweit für uns erkennbar - zurzeit die Amtsgerichte in Aachen und Stuttgart.

     

    PRAXISHINWEIS | Wenn sogar „Flotten-Profis“ anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen dürfen, gilt das für den Privaten erst recht.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Halter einer Fahrzeugflotte darf Anwalt in Anspruch nehmen“, UE 6/2013, Seite 1 mit weiteren Hinweisen zur Rechtsprechung
    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 5 | ID 42373072