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  • 26.04.2023 · Nachricht · Ausfallschaden

    113 Tage Mietwagen wegen Ersatzteilrückstands

    | Ereignet sich der Unfall vor einem langen Wochenende (hier: Himmelfahrt), ist es kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht, wenn der Geschädigte den Schadengutachter erst am Montag beauftragt. Ein Ersatzteilrückstand geht auch dann zulasten des Schädigers, wenn sich daraus ein Ausfallzeitraum von insgesamt 113 Tagen ergibt. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des LG Schweinfurt. |