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  • 13.03.2024 · Nachricht · Ausfallschaden

    AG Aue-Bad Schlema: Auch für einen alten Kleinwagen gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung

    | Ist ein Fahrzeug mehr als fünf Jahre alt, stuft das AG Aue-Bad Schlema die Nutzungsausfallentschädigung um eine und bei mehr als zehn Jahren um zwei Gruppen ab. Wenn ein ca. 15 Jahre alter Kleinwagen mit ca. 194.000 km Laufleistung, der ohne Altersabstufung in die Gruppe B gehört, betroffen ist, wird jedoch nur eine Gruppe abgestuft; denn tiefer geht es halt nicht. So gab es im Urteilsfall den Tagessatz von 23 Euro. |