· Nachricht · Ausfallschaden
AG Kassel: Taxi und öffentliche Verkehrsmittel derzeit unzumutbar
| Jedenfalls für eine Person aus der höchsten Risikogruppe (hier: 81-jähriger Geschädigter) ist wegen der Corona-Pandemie ein Verweis auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar, entschied das AG Kassel. |
Der Unfall hatte sich im Mai 2020 ‒ und damit auf dem Höhepunkt der ersten Welle ‒ ereignet. Der Geschädigte war mit dem Mietwagen in einen längeren Urlaub gefahren und hatte ihn zwischen An- und Abreise nur etwa fünf km pro Tag genutzt. Der Versicherer vertrat die Auffassung, der Geschädigte hätte den Mietwagen nach der Anreise abgeben und für die Abreise einen anderen anmieten müssen. Für die Zeit dazwischen schulde er wegen des niedrigen Kilometerverbrauchs die Mietwagenkostenerstattung nicht. Da hätte der Geschädigte sich mit Taxifahrten behelfen müssen. Das sah das Gericht anders (AG Kassel, Urteil vom 28.04.2021, Az. 421 C 3709/21, Abruf-Nr. 223758, eingesandt von Rechtsanwalt Christoph Simon, Hamburg).
Wichtig | Diese Rechtsprechung wird aber nicht von Dauer sein. Denn für vollständig Geimpfte ist die Argumentation auf Dauer nicht aufrechtzuerhalten. Für Vorgänge aus der jüngeren Vergangenheit jedoch passt sie.
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