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  • 17.07.2024 · Nachricht · Ausfallschaden

    AG Peine und AG Braunschweig einer Meinung: Nutzungsausfall gibt es auch für den Tag der Begutachtung

    | Der Schädiger ist verpflichtet, für den Tag der Begutachtung des verunfallten Fahrzeugs die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen. Das gilt selbst dann, wenn die tatsächliche Beeinträchtigung durch die Begutachtung gering ist. Denn eine freie Nutzung des Fahrzeugs ist am Tag der Begutachtung nicht bzw. nur mit Einschränkungen möglich gewesen, entschied das AG Peine. Und genauso sieht es das AG Braunschweig. |