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  • 18.08.2023 · Nachricht · Ausfallschaden

    Beschädigter Stoßfänger im Rückstand: Was nun?

    | Die Auffassung des Versicherers, der Geschädigte hätte das unfallbeschädigte Fahrzeug bis zum Eintreffen des sehr verzögert gelieferten Stoßfängers weiternutzen müssen, zieht nicht. Dass der Pkw – im Nachhinein betrachtet – gefahrlos hätte genutzt werden können, spielt keine Rolle. Als technischer Laie muss der Geschädigte nicht davon ausgehen, dass er den Pkw mit beschäftigtem Stoßfänger (sicherheitsrelevante Komponente) trotzdem betreiben kann. Dies hat das LG Chemnitz entschieden. |