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  • 12.08.2021 · Nachricht · Ausfallschaden

    Corona-bedingte Verzögerungen gehen zulasten des Schädigers

    | Ist während des Ersatzbeschaffungsvorgangs zunächst das Autohaus in Folge der Corona-Pandemie geschlossen und dann nur eingeschränkt geöffnet und ist aus gleichem Grund nach Erwerb des Ersatzfahrzeugs die Zulassungsstelle aus dem Takt geraten, gehen die dadurch entstandenen Mehraufwendungen für Mietwagenkosten zulasten des Schädigers. Zu diesem Schluss gelangt das AG Köln. |